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Netbook - Aktuelle Entwicklungen im Internet und
im Berufsrecht, Zweifelfsfragen der Internetpräsenz
Internet und Berufsrecht sind in stetem Fluss.
Netbook informiert aktuell über neue Entwicklungen und erörtert
Zweifelsfragen, die bei der Konzeption von Internetpräsenzen
immer wieder auftauchen.
Aktuelle Entwicklungen
2 Grundsatzentscheidungen des BGH zu Domains
- 18. 05. 2001
- Am 17. 05. 2001 hat der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
zu zwei Streitfragen von grundsätzlicehr Bedeutung Stellung
bezogen.
-
- Im Streit um "ambiente.de" (I ZR 251/99) wird die
bisherige Praxis der DENIC bestätigt, Domains zu registrieren,
ohne zu prüfen, ob dem Rechte Dritter entgegenstehen. Nur
wenn der Rechtsverstoß offenkundig und für die DENIC
ohne weiteres festzustellen sei, müsse sie die beanstandete
Regisitrieurung ohne weiteres aufheben. Ansonsten wird der Anspruchsteller
darauf verwiesen, eine Vereinbarung mit dem bisherigen Domain-Inhaber
oder ein rechtskräftige Urteil zu erreichen.
-
- Im Streit um "mitwohnzentrale.de" (I ZR 216/99) hat
der BGH die Praxis, Gattungsbegriffe als Domain zu verwenden,
grundsätzlich anerkannt. Ein Freihaltebedürfnis, wie
das OLG Hamburg angenommen hatte, bestehe nicht, denn die Domain
führe nicht zu einem Ausschließlichkeitsrecht.
Allerdings sei die Zulässigkeit generischers Domains nicht
unbeschränkt. So könne die Blockierung anderer Schreibweisen
oder derselben Bezeichnung unter einer anderen Top-Level-Domain
mißbräuchlich sein. Auch dürfe die Verwendung
nicht irreführend sein (zum Beispiel unzutreffende Behauptung
einer Alleinstellung). Wegen des letztgenannten Gesichtspunktes
wurde die Sache an das OLG zurückverwiesen.
-
- Man darf also der Urteilsbegründung und dem weiteren Klärungsprozess
gespannt entgebensehen.
-
- Zur
Pressemitteilung des BGH
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Link-Listen verdeutlichen die Vielfalt der Möglichkeiten
freiberuflicher Internetpräsenzen und zeigen, "wie es
die anderen machen".
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Neue E-Mail-Viren im Umlauf
- 13. 02. 2001
- Noch eine öde Virenwarnung: "Anna" ist ein E-Mail-Wurm,
der sich über MS Outlook verbreitet. Er verstopft die Leitungen,
richtet aber (noch) keinen letalen Schaden an.
- Schutzmöglichkeiten: siehe unten! Außerdem wäre
doch ernsthaft zu erwägen, ein weniger verbreitetes E-Mail-Programm
zu verwenden. Alternativen gibt es genug.
- 06. 06. 2000
- Und wieder eine Virenwarnung: Diesmal ist es "I-Worm.timofonica",
der sich am BIOS des befallenen Rechners zu schaffen machen und
außerdem SMS-Nachrichten versenden soll.
- Schutzmöglichkeiten: siehe unten!
-
- 27. 05. 2000
- FBI und Bundesinnenministerium warnen vor einem neuen E-Mail-Virus
mit dem Betreff "Resume - Janet Simons". Die äußerst
gefährlichen Schadensroutinen verbergen sich im Attachement
und löschen Dateien auf der Festplatte. Also: Keinesfalls
öffnen! Es soll sich um eine Variante von
"Melissa" handeln. Melissa wurde im März 1999 aktiv.
"Resume - Janet Simons" nutzt das E-Mail-Programm Outlook
von Microsoft für seine Verbreitung, aber auch Benutzer anderer
E-Mail-Programme sollten sich nicht trügerischer Sicherheit
wiegen.
- Schutzmöglichkeiten: siehe unten!
-
- 19. 05. 2000
- Wie f-prot
berichtet, ist ein neuer, noch gefährlicherer E-Mail-Wurm
("NewLove") im Umlauf. Er tarnt sich hinter wechselnden
Betreffs, verbreitet sich über Outlook und verändert
seine Gestalt. Der Wurm überschreibt alle erreichbaren Festplatten
mit "Müll", so dass das System anschließend
nicht mehr startet.
- Schutzmöglichkeiten:
- Keine nicht verabredeten Attachments öffnen (s. u.).
- Mitarbeiter informieren/schulen.
- Evtl. VBS-Scripting-Host deaktivieren bzw. deinstallieren.
- Virenscanner mit aktueller Dateibasis im Hintergrund laufen
lassen.
Weitere Informationen und ein "Sicherheitskonzept in der Nussschale"
finden Sie in: Strangmeier, Internetpräsenz
für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,
Erich Schmidt Verlag 2000, S. 34 ff.
Siehe auch die "Zehn Gebote für die Anwaltschaft im Internet"
von RA
Trapp, Leipzig.
Steuerberateränderungsgesetz verschärft den Konkurrenzkampf
und präzisiert die rechtlichen Grundlagen der Werbung von Steuerberatern
- auch im Internet
Am 11. 05. 2000 hat der Deutsche Bundestag das 7. Steuerberateränderungsgesetz
verabschiedet. Sobald der genaue Text vorliegt, wird hier darüber
berichtet.
E-Mail-Viren und Benutzerleichtsinn
Die rasante Verbreitung des E-Mail-Virus vom 04. 05. 2000 ("ILY")
und seiner Varianten in den Folgetagen hat nicht nur gezeigt, wie gefährlich
die Monokultur von Betriebssystemen und Standardsoftware ist. Sie macht
auch auf den gedankenlosen Einsatz von Attachments aufmerksam. So erhalte
ich immer wieder E-Mails, in deren angehängter Datei nur simpler
Text, oft nur 2- oder 3-Zeiler, steckt. Der hätte auch als ASCII-Text
in der Mail Platz gehabt. So wird man bei entsprechendem E-Mail-Aufkommen
zum mechanischen Anklicken der Attachements verleitet. Daraus ergeben
sich zwei Regeln, mit deren Beachtung jeder Teilnehmer zur Sicherheit
des Netzes beitragen kann:
- Öffnen Sie nie ein Attachement, wenn der Absender der Mail nicht
deutlich gemacht hat, warum dessen Inhalt nicht "inline" in
der Mail stehen kann. Als Ausnahmen kommen Programme oder Dokumente,
die im Originalformat vom Empfänger weiterverarbeitet werden sollen,
in Frage.
- Senden Sie einen Text nie als Attachement, wenn es dafür keine
zwingenden Gründe gibt (s. o.)!
Wenn Sie darüber hinaus einen Virenscanner mit regelmäßig
akualisierter Datenbasis im Hintergrund laufen lassen und zudem den Einsatz
eines E-Mail-Programmes, welches nicht jeder hat, in Betracht ziehen,
leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur
Sicherheit des Netzes.
Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur "Werbung durch
Rechtsanwälte"
- 26. 04. 2000
- Die Entscheidung bezieht sich auf das Sponsoring kultureller Veranstaltungen
durch Rechtsanwälte. Die Annahme, Anwälten sei Sponsoring
regelmäßig verboten, beruht lt. BVerfG auf einer grundsätzlich
unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Berufsfreiheit. Bei entsprechender
Zurückhaltung in der Form kann Sponsoring nicht als unsachlich
oder als unangemessene, übertriebene Werbung qualifiziert werden.
- Zur
Pressemitteilung des BVerfG
- Zum
Beschluss
Internet-Boom hält weiterhin an
- 20. 03. 2001
- Nach Erhebungen der GFK (Online-Monitor 2001) nutzen 46 Prozent der
Deutschen im Alter von 14 bis 69 Jahren das Internet. Das sind 24 Millionen
Nutzer. Auch die Nutzungsintensität nimmt weiter zu. 11,1 Mio sind
durchschnittlich jeden Tag im Netz. Der Frauenanteil liegt bei 42 Prozent
und die Altersverteilung nähert sich ebenfalls der Altersverteilung
der Bevölkerung an. Die Ergebnissen der siebenten Welle
gründen sich auf Befragungen von ungefähr 8000 Personen im
Zeitraum vom Dezember 2000 bis Januar 2001 und können als repräsentativ
gelten.
- 24. 02. 2000
- Nach Erhebungen der GFK (Online-Monitor 2000) nutzen 30 Prozent der
Deutschen im Alter von 14 bis 69 [!] Jahren das Internet zumindest gelegentlich,
entweder am Arbeitsplatz oder zu Hause. Damit hat sich das Internet-Publikum
binnen sechs Monaten um über 50 Prozent vergrößert.
Der Anteil der Frauen ist auf fast 40 Prozent gestiegen. Die
Ergebnissen gründen sich auf Befragungen von 8000 Personen im Zeitraum
November 1999 bis Januar 2000 und können als repräsentativ
gelten.
- Zur GFK Medienforschung
Zweifelsfragen der Internetpräsenz
von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
(folgt in Kürze)
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