|
Die Kanzlei wurde von Rechtsanwalt Fritz Nickel im Jahre 1985 gegründet.
Bis zu seinem Tod im Jahre 2008 war Rechtsanwalt Fritz Nickel am Oberlandesgericht
Köln zugelassen und konnte an allen Oberlandesgerichten, Land- und Amtsgerichten in Deutschland auftreten.
Rechtsanwalt Fritz Nickel war Mitglied
der Rechtsanwaltskammer Köln,
des Deutschen Anwaltvereins,
des Kölner Anwaltvereins,
der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins,
der deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde.
Nicht zuletzt aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit bei einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft hatte Rechtsanwalt Fritz Nickel bereits früh einen Tätigkeitsschwerpunkt auf das nationale und internationale Verkehrsrecht, insbesondere die Schadenregulierung von Verkehrsunfällen im In- und Ausland, gesetzt und war in diesem Bereich bis zu seinem Tode sowohl für deutsche als auch für ausländische Versicherungsgesellschaften, zum Beispiel aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden, tätig.
|